Vertragsgegenstand sind Erstgespräche, Einzelstunden, Gruppenstunden, Spaziergänge und alle Verträge, die mit der Hundeschule "Spring ins Feld"- Christine Enders über das Kontaktformular, schriftlich, mündlich oder persönlich abgeschlossen werden. Der/die Teilnehmer/in kann sich über die AGB ausführlich informieren und erklärt sich mit der Anmeldung bereit, diese gelesen zu haben und zu akzeptieren. Davon abweichende Bedingungen des/der Teilnehmers/in bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Christine Enders.
Da der Erfolg des Trainings in hohem Maße vom Halter selbst, dem geleisteten Trainingsaufwand und dem teilnehmenden Hund abhängt, kann die Trainerin keine Erfolgsgarantie geben.
Mit der Anmeldung zu einem Trainungsangebot kommt es zwischen dem/der Teilnehmer/in und der Trainerin verbindlich zu einem Vertragsabschluss. Die Anmeldung ist für den/die Teilnehmer/in bindend und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung des vereinbarten Termins durch die Trainerin zustande.
Mit der Anmeldung akzeptiert der/die Teilnehmer/in die vorliegenden AGB und bestätigt, den Inhalt zur Kenntnis genommen zu haben.
Nach Vereinbarung des Trainingstermins ist der/die Teilnehmer/in zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet. Die Zahlung kann wahlweise per Überweisung vorab auf das entsprechende Bankkonto oder bar beim Termin geleistet werden. Eine Zahlung im Nachhinein ist nicht möglich.
Für die Anfahrt werden zusätzlich Fahrtkosten i.H.v. 0,50 Euro pro gefahrenen Kilometer fällig.
Der Teilnehmer/in kann einen vereinbarten Termin mindestens 48 Stunden vor Beginn schriftlich absagen. Ansonsten muss die Gebühr in voller Höhe bezahlt werden.
Die Trainerin behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten,
1. wenn sich der/die Teilnehmer/in vertragswidrig verhält, andere Menschen und/oder Hunde gefährdet, oder sich seinem Hund gegenüber tierschutzwidrig verhält. Die gezahlte Gebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
2. bei unvorhergesehenen Ereignissen, z.B. Wetterverhältnisse, die die Durchführung des Trainings unzumutbar machen.
3. bei zu geringer Teilnehmerzahl bei sozial Walk Spaziergängen.
4. bei Erkrankung der Trainerin oder höherer Gewalt, z.B. Wetterbedingungen.
bei Punkt 2-4 verpflichtet Sich die Trainerin, einen Ersatztermin zu finden oder die Gebühr in voller Höhe zurück zu erstatten. Bei Abbruch eines Termins wird die Gebühr anteilig erstattet.
Jeder Hund muss über eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügen und muss behördlich registriert sein. Der/die Teilnehmer/in erklärt, dass sein/ihr Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist und über einen dem Alter entsprechenden Impfstatus verfügt. Der/die Halter/in muss diese Anforderungen auf Anfrage vorweisen können.
Erkrankungen, auffällige Verhaltensweisen oder die Läufigkeit des Tieres sind der Trainerin vor Trainingsbeginn mitzuteilen.
Die Teilnahme am Training liegt in der eigenen Verantwortung des/der Teilnehmers/in und erfolgt auf eigenes Risiko. Der/die Teilnehmer/in haftet für jegliche Schäden, die von ihm/ihr oder dem geführten Hund verursacht werden. Christine Enders haftet nur für Schäden, die von ihr selbst grob fahrlässig herbeigeführt werden. Sie haftet nicht für Körper-, Sach- oder sonstige Schäden, die von dem/der Teilnehmer/in oder deren Hunden herbeigeführt werden.
Alle Ausbildungsunterlagen, die von der Trainerin ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung vervielfältigt oder verbreitet werden.
Der/die Teilnehme/in erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre durch die Trainerin erhobene Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Daten werden nicht ohne Genehmigung an Dritte weitergegeben. Digitale Foto- und Videoaufnahmen sind Eigentum der Trainerin.
Bild- und Videoaufnahmen von Fremdhunden oder Teilnehmenden sind während des Trainings durch den/die Teilnehmer/in nicht gestattet. Ausnahmen können durch Christine Enders genehmigt werden.
Die Vertrags- und Trainingssprache ist ausschließlich Deutsch. Ebenso gilt für alle Geschäfts- und Rechtsbeziehungen ausschließlich das deutsche Recht. Gerichtsstand ist der Firmensitz der Hundeschule "Spring ins Feld"- Christine Enders.
Falls einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Vertrags zur Folge.
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